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   BayObLG, 29.11.1991 - BReg. 2 Z 115/91   

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BayObLG, 29.11.1991 - BReg. 2 Z 115/91 (https://dejure.org/1991,6303)
BayObLG, Entscheidung vom 29.11.1991 - BReg. 2 Z 115/91 (https://dejure.org/1991,6303)
BayObLG, Entscheidung vom 29. November 1991 - BReg. 2 Z 115/91 (https://dejure.org/1991,6303)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)

    BGB § 133; FGG § 27; WEG § 10
    Auslegung von Regelungen über das Verhältnis der künftigen Wohnungseigentümer

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BayObLG, 14.12.1978 - BReg. 2 Z 14/78
    Auszug aus BayObLG, 29.11.1991 - BReg. 2 Z 115/91
    Die Bestimmungen der Teilungserklärung über das Verhältnis der Wohnungseigentümer untereinander haben nach § 8 Abs. 2 Satz 1, § 5 Abs. 4 WEG die rechtliche Wirkung einer Vereinbarung zwischen den späteren Eigentümern der einzelnen Wohnungen im Sinn von § 10 Abs. 1 Satz 2 WEG (BayObLGZ 1978, 377/380 f.; Weitnauer WEG 7. Aufl. § 10 Rn. 12).

    Nicht ohne Grund werden die Vereinbarungen der Wohnungseigentümer über ihr Verhältnis untereinander nach § 10 WEG und die entsprechenden Regelungen in der einseitigen Teilungserklärung nach § 8 WEG mit der Satzung von Vereinen verglichen (BayObLGZ 1978, 377/381; Weitnauer § 10 Rn. 12).

  • BGH, 11.11.1985 - II ZB 5/85

    Mehrheit für Änderung des Vereinszwecks; Auslegung der Satzung

    Auszug aus BayObLG, 29.11.1991 - BReg. 2 Z 115/91
    Die Auslegung der Satzung von Korporationen ist deshalb eine Rechtsfrage und nicht den Tatsachengerichten vorbehalten (so bereits das Reichsgericht, etwa RGZ 165, 68/73; auch ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, etwa BGHZ 63, 282/290; BGH BB 1981, 926/927; BGHZ 96, 245/250; BGHZ 106, 67/71).
  • BGH, 28.11.1988 - II ZR 96/88

    Listenwahl von Delegierten zu einem Kreisparteitag

    Auszug aus BayObLG, 29.11.1991 - BReg. 2 Z 115/91
    Die Auslegung der Satzung von Korporationen ist deshalb eine Rechtsfrage und nicht den Tatsachengerichten vorbehalten (so bereits das Reichsgericht, etwa RGZ 165, 68/73; auch ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, etwa BGHZ 63, 282/290; BGH BB 1981, 926/927; BGHZ 96, 245/250; BGHZ 106, 67/71).
  • BGH, 02.12.1974 - II ZR 78/72

    Aufnahmezwang eines Monopolverbandes

    Auszug aus BayObLG, 29.11.1991 - BReg. 2 Z 115/91
    Die Auslegung der Satzung von Korporationen ist deshalb eine Rechtsfrage und nicht den Tatsachengerichten vorbehalten (so bereits das Reichsgericht, etwa RGZ 165, 68/73; auch ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, etwa BGHZ 63, 282/290; BGH BB 1981, 926/927; BGHZ 96, 245/250; BGHZ 106, 67/71).
  • RG, 12.10.1940 - II 33/40

    1. Ist der Gesellschafter einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung befugt,

    Auszug aus BayObLG, 29.11.1991 - BReg. 2 Z 115/91
    Die Auslegung der Satzung von Korporationen ist deshalb eine Rechtsfrage und nicht den Tatsachengerichten vorbehalten (so bereits das Reichsgericht, etwa RGZ 165, 68/73; auch ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, etwa BGHZ 63, 282/290; BGH BB 1981, 926/927; BGHZ 96, 245/250; BGHZ 106, 67/71).
  • OLG Schleswig, 27.12.1995 - 2 W 60/95

    Übergang von Sondernutzungsrechten bei Veräußerung von Wohnungseigentum

    Die Tatsache, daß diese Regelung nicht zur Eintragung vorgesehen wurde, ist für die Auslegung neutral, aus ihr kann nicht auf den von den Beteiligten zu 2) vertretenen Parteiwillen geschlossen werden (BayObLG WuM 1992, 149 ).
  • BayObLG, 25.09.1996 - 2Z BR 55/96

    Anspruch auf Auskunft bezüglich Mieteinnahmen und Nutzungsentschädigungen im

    Die Auslegung von Vereinbarungen und die Feststellung, ob solche getroffen sind, ist nicht nur Sache des Tatrichters; vielmehr hat das Rechtsbeschwerdegericht die Auslegung selbständig vorzunehmen; dies gilt grundsätzlich auch dann, wenn Vereinbarungen nicht im Grundbuch eingetragen sind (vgl. BGHZ 113, 374, 378; BGH NJW 1994, 295O, 2951; BayObLG WuM 1992, 149 ).
  • BayObLG, 20.02.1997 - 2Z BR 136/96

    Beschränkte Nachprüfbarkeit tatrichterlicher Feststellungen zum Zustandekommen

    Ob dies auch für nicht im Grundbuch eingetragene Regelungen des teilenden Alleineigentümers über das Verhältnis der künftigen Wohnungseigentümer untereinander gilt (so BayObLG WuM 1992, 149 ), kann offenbleiben.
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